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   BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55   

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https://dejure.org/1957,870
BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55 (https://dejure.org/1957,870)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1957 - 6 RKa 5/55 (https://dejure.org/1957,870)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1957 - 6 RKa 5/55 (https://dejure.org/1957,870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1691
  • DVBl 1958, 321
  • JZ 1958, 20
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54

    Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    Zwar kann die Eigentumsgarantie des Art, 14 GG nicht auf alle vermögenswerten Rechte bezogen werden, gleichgültig, ob sie dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht angehören (so Gr, Senat für Zivilsachen des BGHin BGHZ.6, 270 12797; vgl" hinsichtlich der Eigentumsgarantie für Beamtenansprüche BGHZ 16, 192 [ECO ff; 7)° Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG") dieser "Verflüchtigung Wesens des Eigentumsbegriffs" ist des.
  • BSG, 04.12.1956 - 6 RKa 11/54
    Auszug aus BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    aber den Kern der alten Zulassungsgrundsätze nicht berührt9 wie sich allein schon daraus ergibt, daß diese Zulassungsordnung nach Bereinigung von den Rechtssätzen nationalsozialistischen Ideengehalts nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 in mehreren Ländern in Geltung geblieben ist (vgl° Urteile des erkennenden Senats vom 4"12"1 956 - 6 RKa 11/54 - und 23i1957 - 6 RKa 11/55 )° Berücksichtigt man weiterhin, daß der Kassenzahnarzt -.
  • RG, 04.10.1906 - VI 614/05

    Sonstiges Recht; Berufsboykott

    Auszug aus BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    gegen das geplante Betriebsverfassungsgesetz geführten Zeitungsstreik vom 27. - 29. Mai 1952 entstanden sind", Schriftenreihe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Heft 9, 5° 41 Anm" 8; a.A. RGZ. 64, 155 LT56 r; 7; offenlassend RGZ. 155, 234 12327), Der Senat läßt diese Frage dahingestellt; denn im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Eingriff der öffentlichen Gewalt in die Zahnarztpraxis schlechthin, sondern um die Entziehung der Zulassung zur kassenzahnärztlichen Tätigkeit, Dieses subjektive öffentliche Recht genießt den Schutz des Art° 14 GG, weil der verfassungsmäßige Begriff des "Eigentums" auch Rechte dieser ".
  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 11/55

    Bewerbung um eine Kassenzahnarztstelle; Erforderlichkeit eines Vorverfahrens für

    Auszug aus BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    aber den Kern der alten Zulassungsgrundsätze nicht berührt9 wie sich allein schon daraus ergibt, daß diese Zulassungsordnung nach Bereinigung von den Rechtssätzen nationalsozialistischen Ideengehalts nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 in mehreren Ländern in Geltung geblieben ist (vgl° Urteile des erkennenden Senats vom 4"12"1 956 - 6 RKa 11/54 - und 23i1957 - 6 RKa 11/55 )° Berücksichtigt man weiterhin, daß der Kassenzahnarzt -.
  • RG, 24.06.1937 - VI 61/37

    Sind die Vorschriften der §§ 31 flg. der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus BSG, 19.03.1957 - 6 RKa 5/55
    gegen das geplante Betriebsverfassungsgesetz geführten Zeitungsstreik vom 27. - 29. Mai 1952 entstanden sind", Schriftenreihe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Heft 9, 5° 41 Anm" 8; a.A. RGZ. 64, 155 LT56 r; 7; offenlassend RGZ. 155, 234 12327), Der Senat läßt diese Frage dahingestellt; denn im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Eingriff der öffentlichen Gewalt in die Zahnarztpraxis schlechthin, sondern um die Entziehung der Zulassung zur kassenzahnärztlichen Tätigkeit, Dieses subjektive öffentliche Recht genießt den Schutz des Art° 14 GG, weil der verfassungsmäßige Begriff des "Eigentums" auch Rechte dieser ".
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Die Frage, ob und inwieweit subjektive öffentliche Rechte dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 GG einzuordnen sind, ist streitig (vgl. dazu die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. März 1957 - 6 RKa 5/55 - in JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig; dort weitere Nachweise).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Beides unterfällt dem Eigentum i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (so schon BSG, Urteil vom 19.03.1957 - 6 Rka 5/55 - Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2007, § 16b Rdn. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Beides unterfällt dem Eigentum i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (so schon BSG, Urteil vom 19.03.1957 - 6 Rka 5/55 - Meschke, a.a.O., Rdn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1958 - I CB 126.57

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957. S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 30.10.1958 - I CB 133.57

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957 S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 30.10.1958 - I CB 134.57

    Rechtsmittel

    Die vorn Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957 S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 30.10.1958 - I CB 127.57

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957 S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 30.10.1958 - I CB 129.57

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und BSG in NJW 1957 S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschütz nach Art. 14 GG]).
  • BVerwG, 30.10.1958 - I CB 130.57

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht übernommene Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, daß Rechtspositionen, die vorwiegend durch das öffentliche Recht gewährt und bestimmt worden sind, keinen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen, zumal wenn sie für ihren Inhaber keinen im Rechtsverkehr (durch Verkauf, Verpachtung, Vererbung) frei verwertbaren Vermögensbestandteil darstellen, ist stark umstritten (vgl. BGHZ 6 S. 270 [278], Bd. 15 S. 17 [20] - Personalkonzessionen, eigentumsähnliches Recht - dazu BVerfGE 1, 264 [277] und 2, 380 [402] und ESG in NJW 1957 S. 1691 = JZ 1958 S. 20 mit Anmerkung von Dürig [Recht auf Ausübung der Kassenpraxis genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG]).
  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61

    Gleichzeitige Zulassung eines Anwalts beim Amtsgericht in Bremerhaven und dem

    Dürig (JZ 1958, 22 [BSG 19.03.1957 - 6 Rka 5/55]) betont in einer zustimmenden Anmerkung zu einem Urteil des Bundessozialgerichts (JZ 1958, 20), nach dem das durch Zulassung begründete Recht auf Ausübung der Kassenpraxis als Zahnarzt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG genießt, es müsse in tatsächlicher Hinsicht festgehalten werden, daß sich der Kläger auf Grund eines formell rechtskräftigen und ohne Vorbehalt erlassenen Verwaltungsakts betätigt habe.
  • BSG, 03.07.1957 - 6 RKa 6/55
  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 8/55
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